Dann benötigen Ihre Mitarbeiter nach PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) eine PSAgA-Unterweisung (PSAgA = Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)!
Der Höhenausstieg aus der Hubarbeitsbühne ist - obwohl zunächst einmal verboten - nahezu alltäglich. Dieser Vorgang birgt ein erhebliches Risiko für die aussteigende Person! In vielen Fällen passieren Unfälle, weil die Mitarbeiter für den Höhensaustieg und der Arbeit unter Absturzgefahr nicht ausgebildet sind. Mit einer qualifizierten Anwenderschulung werden Bediener qualifiziert den Höhenausstieg vorzunehmen – und das legal!
Daher: SYSTEM-CARD Anwender PSAgA